Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der

 

Hensel Fahrzeugbau GmbH & Co. KG, Daimlerstraße 2, 97295 Waldbrunn

Tel.: 09306 / 9075-0, Fax: 09306 / 9075-33, e-Mail: info@hensel-fahrzeugbau.de

Amtsgericht Würzburg (HRA 5247), USt.-ID: DE813541400

 

Stand 06/2015

 

1   VERTRAGSPARTNER | ANWENDUNGSBEREICH | VERTRAGSSPRACHE

Vertragspartner im Rahmen der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind die Hensel Fahrzeugbau GmbH & Co. KG, Daimlerstraße 2, 97295 Waldbrunn, vertreten durch die persönlich haftende Komplementärin Hensel Verwaltungs GmbH (Waldbrunn), diese wiederum vertreten durch die Geschäftsführerin Ines Hensel (im Folgenden „Verkäufer“ bezeichnet) und der Kunde, der für das Geschäft als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB anzusehen ist.

Gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB (jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können) finden diese AGB KEINE Anwendung, es kann ggf. auf gesonderte AGB verwiesen werden.

Alle Lieferungen und Leistungen, die der Verkäufer erbringt, erfolgen auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichenden Regelungen wird hiermit widersprochen. Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Einkaufsbedingungen des Kunden werden vom Verkäufer nur insoweit anerkannt, als ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde. Andere als die hierin enthaltenen Regelungen werden nur mit ausdrücklicher Vereinbarung eines zur Geschäftsführung berechtigten Vertreters des Verkäufers und dem jeweiligen Kunden wirksam. Sämtliche Kommunikation im Rahmen der für den Vertrag relevanten Erklärungen findet in deutscher Sprache statt.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Bestellungen, wenn sie nicht durch eine aktuellere Fassung zum Zeitpunkt der Bestellung ersetzt werden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

2   ANGEBOTE | UMFANG DER LIEFERUNG

Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Die Angebote des Verkäufers auf dessen Internetseiten stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, beim Verkäufer Waren zu bestellen.

Durch die Bestellung der gewünschten Waren durch Ausfüllen und Absenden des Onlineformulars im Internet, mittels E-Mail, per Telefax, per Telefon oder postalisch gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Das Angebot ist spätestens verbindlich, wenn es die jeweilige Schnittstelle zum Verkäufer passiert hat.

Sollte die Auftragsbestätigung oder eine sonstige rechtsverbindliche Erklärung des Verkäufers Schreib- oder Druckfehler beinhalten oder sollten der Preisfestlegung Übermittlungsfehler zugrunde liegen, ist der Verkäufer berechtigt die Erklärung wegen Irrtums anzufechten, wobei dem Verkäufer die Beweislast bzgl. des Irrtums obliegt. Evtl. erhaltene Zahlungen werden in diesem Falle unverzüglich erstattet.

Der Verkäufer ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb eines Zeitraumes von 14 Kalendertagen mit Zusendung einer Auftragsbestätigung oder Zusendung der bestellten Ware anzunehmen. Die Auftragsbestätigung erfolgt durch Übermittlung einer E-Mail, eines Telefax oder per Post. Nach fruchtlosem Fristablauf gilt das Angebot als abgelehnt.

Die zu einem vom Verkäufer abgegebenen Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur Richtwerte. Abweichungen von Produktangaben sind gestattet, sofern sie unerheblich sind, diese keinen Sachmangel darstellen und nicht verbindlich zugesagt wurden.

 

3   AUSKÜNFTE | BERATUNGEN

Auskünfte und Beratungen gibt der Verkäufer nach bestem Wissen und aufgrund seiner Erfahrungen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung der Waren sind jedoch vorbehaltlich einer ausdrücklich anderslautenden schriftlichen Vereinbarung unverbindlich und befreien den Kunden nicht von einer eigenen Prüfung; besitzt der Kunde für diese Prüfung nicht die geeignete Sachkunde, hat er entsprechend fachkundige Dritte heranzuziehen. Eine etwaige Haftung richtet sich nach Ziffer 10.

 

4   PREISE

Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung, Versicherung, Fracht und ggf. Mindermengenzuschlag. Diese Positionen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Entsorgung der Verpackung übernimmt der Kunde auf eigene Kosten.

Sämtliche Preise sind – wenn nicht anders angegeben – Nettopreise ohne Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung (derzeit 7 % bzw. 19 %) in der Rechnung gesondert berechnet und ausgewiesen.

 

5   ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Zahlungen erfolgen stets per Rechnung, wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug gilt die Regelung aus Absatz 5.2 sowie ergänzend hierzu die gesetzlichen Regeln bezüglich des Zahlungsverzuges.

Bei Zahlungsverzug oder Gefährdung der Forderungen durch Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Kunden ist der Verkäufer berechtigt, seine Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen. Der Verkäufer ist dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder gegen Stellung von Sicherheiten auszuführen. Ist der Kunde nach Fristsetzung mit der Androhung, gegebenenfalls vom Vertrag zurückzutreten, nicht in der Lage innerhalb einer angemessenen Frist die Leistung oder Sicherheiten zu erbringen, so hat der Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

Der Verkäufer kann ab Eintritt des Zahlungsverzugs Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der EZB p.a. fordern. Unbeschadet hiervon bleibt die Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen.

Wechsel und Schecks gelten erst nach Einlösung sowie vorbehaltloser Gutschrift auf dem Konto des Verkäufers als Zahlung und werden ohne Verpflichtung zur rechtzeitigen Vorzeigung und Protesterhebung und nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen.

Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen der Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Kunden sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

6   LIEFERBEDINGUNGEN

Die Lieferung erfolgt, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ab Werk oder Lager.

Liefertermine und Lieferfristen werden verbindlich nur dann vereinbart, wenn sie schriftlich ausdrücklich als verbindlich bestätigt werden. Liefertermine und Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer des Verkäufers.

Eine vereinbarte Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand im Werk oder Lager zur Abholung bereit steht.

Krieg, Streik, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Verkehrs- und unvermeidliche Betriebsstörungen, Verfügungen von hoher Hand – auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Geschäfts auf absehbare Zeit nachhaltig unwirtschaftlich machen – sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, auch bei unseren Lieferanten, befreien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung. Solche Ereignisse berechtigen den Verkäufer, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Kunde ein Recht auf Schadenersatz hat.

Teillieferungen sind zulässig und bedingungsgemäß zu bezahlen, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

 

7   GEFAHRÜBERGANG UND ENTGEGENNAHME

Die Abholung/Abnahme des Liefergegenstandes hat durch den Kunden unverzüglich nach der Bereitstellung im Werk oder Lager oder der ausdrücklich vereinbarten Abholstelle zu erfolgen.

Wird der Liefergegenstand auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung des Liefergegenstandes, spätestens mit Verlassen des Werkes oder Lagers, die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt.

Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz der ihm entstehenden Aufwendungen zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

Liefergegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet der Rechte aus Ziffer 9 dieser Bedingungen, entgegenzunehmen.

 

8   EIGENTUMSVORBEHALT

Die Liefergegenstände bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, aus dem der Lieferung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis Eigentum des Verkäufers (Vorbehaltsware).

Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Kunden steht dem Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verwendeten Waren. Erlischt das Eigentum des Verkäufers durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde dem Verkäufer bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Wertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für ihn. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten entsprechend als Vorbehaltsware im Sinne der Absatz 8.1.

Der Kunde ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes und solange er nicht in Verzug ist berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu verarbeiten, mit anderen Sachen zu verbinden, zu vermischen oder weiter zu veräußern. Jede anderweitige Verfügung über die Vorbehaltsware ist unzulässig. Von dritter Seite vorgenommene Pfändungen oder sonstige Zugriffe auf die Vorbehaltsware sind dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen. Alle Interventionskosten gehen zu Lasten des Kunden, soweit sie von dem Dritten nicht eingezogen werden können. Stundet der Kunde seinem Abnehmer den Kaufpreis, so hat er sich gegenüber diesem das Eigentum an der Vorbehaltsware zu den gleichen Bedingungen vorzubehalten, unter denen der Verkäufer sich das Eigentum bei Lieferung der Vorbehaltsware vorbehalten hat. Anderenfalls ist der Kunde zur Weiterveräußerung nicht ermächtigt.

Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits hiermit an den Verkäufer abgetreten. Sie dienen in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Der Kunde ist zu einer Weiterveräußerung nur berechtigt und ermächtigt, wenn sichergestellt ist, dass die ihm daraus zustehenden Forderungen auf den Verkäufer übergehen.

Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht vom Verkäufer gelieferten Waren zu einem Gesamtpreis veräußert, so erfolgt die Abtretung der Forderung aus der Veräußerung in Höhe des Rechnungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware.

Der Kunde ist bis zum Widerruf des Verkäufers zur Einziehung der an den Verkäufer abgetretenen Forderungen ermächtigt. Der Verkäufer ist zum Widerruf berechtigt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus dieser Geschäftsverbindung nicht ordnungsgemäß nachkommt. Liegen die Voraussetzungen für die Ausübung des Widerrufsrechtes vor, hat der Kunde dem Verkäufer auf Verlangen hin unverzüglich die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug der Forderungen erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Der Verkäufer ist auch selbst zur Abtretungsanzeige an den Schuldner berechtigt.

Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als fünfzehn (15) Prozent , wird der Verkäufer auf Verlangen des Kunden insoweit die Freigabe von Sicherheiten nach Wahl des Verkäufers erklären.

Das Geltendmachen des Eigentumsvorbehalts gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn der Verkäufer ausdrücklich schriftlich auch den Rücktritt erklärt. Das Recht des Kunden, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht erfüllt.

 

9   GEWÄHRLEISTUNG

Es gilt die gesetzliche Mängelhaftung, soweit nicht durch nachstehende Regelungen hiervon abgewichen wird.

Bei dem Kauf von neuen Liefergegenständen verjähren die Gewährleistungsansprüche des Kunden bei Mängeln mit Ablauf von einem Jahr ab Gefahrenübergang (vgl. Ziffer 7).

Bei dem Kauf von gebrauchten Liefergegenständen sind die Gewährleistungsansprüche des Kunden ausgeschlossen.

Die Verkürzung der Frist auf ein Jahr bzw. der Ausschluss aus dem Absatz 9.2 bzw. 9.3 gelten nicht, wenn die Ersatzpflicht auf einen Körper- oder Gesundheitsschaden wegen eines vom Verkäufer zu vertretenen Mangels oder auf vorsätzlichem Verhalten oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen gestützt wird. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Rückgriffsansprüche gem. §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt.

Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne unsere Zustimmung die Liefergegenstände ändert, durch Dritte ändern lässt oder unsachgemäß gebraucht und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

Der Kunde ist verpflichtet, den Liefergegenstand bei Übergabe auf etwaige Mängel zu untersuchen und dem Verkäufer diese unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die einschlägigen Regelungen und Rechtsfolgen des HGB gelten entsprechend.

Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, so ersetzt der Kunde dem Verkäufer alle Aufwendungen, die ihm durch diese entstanden sind.

 

10  HAFTUNG AUF SCHADENSERSATZ WEGEN VERSCHULDENS

Die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziffer 10 eingeschränkt.

Für den Fall der Tötung, der Verletzung der Gesundheit oder des Körpers, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale und im Fall der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Der Verkäufer hat unter Ausnahme der Fälle, in denen er eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt hat, nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die den Vertragsparteien die Rechte zubilligen, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat, insbesondere die Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Soweit eine zurechenbare Pflichtverletzung auf einfacher Fahrlässigkeit beruht und eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt ist, ist die Schadensersatzhaftung des Verkäufers auf den vorhersehbaren Schaden, der typischerweise in vergleichbaren Fällen eintritt, beschränkt.

Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

Soweit der Verkäufer technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

 

11  DATENSCHUTZ

Die Datenverarbeitung erfolgt nach Maßgabe des geltenden Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetz (TMG).

 

12  UNWIRKSAME KLAUSELN | GERICHTSSTAND | GELTENDES RECHT

Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich.

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Geschäftssitz des Verkäufers.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz des Verkäufers (s.o. Ziffer 1) ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt hat oder dieser zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

Für den Abschluss und die Abwicklung sämtlicher Verträge gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.